Ein politischer Strafprozess: der Fall Fritz Haarmann

Während meiner Quarantäne habe ich das Bücherregal meiner Mutter neu entdeckt. Bücher von Dostojewski, die ich vorher nie wahrgenommen hatte, gewannen an Attraktivität. Und auch zwei andere Bücher weckten mein Interesse: „Der Fall Heckenrose“ und „Jürgen Bartsch: Opfer und Täter. Selbstbildnis eines Kindermörders in Briefen“. In beiden ging es um homosexuelle, pädophile, sadistische Sexualstraftäter aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Das Thema Sexualstraftäter und Delikte ist bis heute sehr sensibel und hat in der Öffentlichkeit immer eine gewisse „Schlagkraft“. Auch deshalb sind die beiden Fälle noch heute aus politischer und gesellschaftlicher Sicht spannend.

Aber es soll in diesem Artikel nicht um diese beiden Kriminalfälle gehen. Denn wir wollen am Anfang des 20. Jahrhunderts beginnen, bei dem letzten Buch, was ich gelesen habe: „Haarmann. Die Geschichte eines Werwolfs“ von Theodor Lessing.

Es fallen immer wieder Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen Straftätern, Bartsch, Hagedorn und Haarmann auf. Auch zu einem heutigen Fall aus Berlin um Stefan R. den „Kannibalen aus Pankow“ gibt es Parallelen. Der 42-Jährige wird im Januar dieses Jahres zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt wegen Mordes und Störung der Totenruhe. Er hat sich übers Internet mit dem Monteur Stefan T. zum Sex verabredet. In seiner Wohnung soll er den Mann mit einer Droge sediert und ihm die Kehle durchgeschnitten haben. Die Einzelteile der Leiche verteilte er in Grünanlagen Pankows. Das Gericht urteilte, er habe die Taten begangen, um seine Kannibalismus-Phantasien auszuleben und sich sexuell zu erregen. Ein Kannibale in Berlin.

In Hannover gab es vor fast 100 Jahren ebenso einen Sexualstraftäter, der die Leichen seiner Opfer zerstückelte und als Kannibale galt: Fritz Haarmann, der Altkleiderhändler und Polizeispitzel soll von 1918 bis 1924 24 Morde an jungen Männern verübt haben. Der Fall polarisierte nicht nur die Bevölkerung Hannovers, sondern darüber hinaus die nationale Presse und Politik.

Die Goldenen 20er – die Republik steckt in ihren Kinderschuhen, der Krieg ist vorbei und die Leute lernen, das Leben zu genießen. Die sozialen Probleme: Arbeitslosigkeit, Hunger, Radikale, die die Republik bedrohen. Die Demokratie muss sich erst noch beweisen. Nach dem Krisenjahr 1923, der Inflation und einem Putschversuch durch Rechtsradikale in Bayern,  scheint der Versuch „mehr Demokratie zu wagen“ zu scheitern. Und in Hannover bahnt sich das endgültige Urteil über die Republik und ihre neuen, modernen Ideen an.

Auf dem Hauptbahnhof Hannovers, auf dem Schwulenstrich zwischen dem Café Kröpcke und dem Hoftheater sowie in „Klein-Venedig“ spricht ein 45 Jähriger, mittelgroßer Mann Jungen und Männer an, um sie unter einem Vorwand zu sich in die Rote Reihe 2 zu locken. Die Dachkammer, in der die Taten begangen worden sein sollen, liegt an dem Ende eines engen Ganges, der nur über eine schmale, verwinkelte Treppe zu erreichen ist. Es scheint, als ob jemand die Mordkammer aus einem Thriller von Stephen King genommen hätte.

Und so kommt es auch in der Bevölkerung an. Die Gerüchte über den Raum, die Taten und den Täter heizen die sowieso schon gereizte Stimmung noch weiter auf. Bevor überhaupt die polizeilichen Ermittlungen begonnen haben, geht bereits das Gerücht eines Menschenschlächters um. Vor allem die Tatsache, dass ein schwuler Polizeispitzel Leichen zerstückelt und unter anderem in der Leine, einem Fluss, der durch die Altstadt fließt, entsorgt haben soll, regt die Phantasien und Ängste der Menschen an. Die Frage, ob man möglicherweise selbst Menschenfleisch gegessen haben könnte, sorgt für Unsicherheit und Angst. Gegen Angst hilft bekanntlich Musik. Das erkannte auch die Bevölkerung Hannovers: „Warte, warte nur ein Weilchen, dann kommt Haarmann auch zu dir; mit seinem kleinen Hackebeilchen macht er Hackefleisch aus dir…“ Dieses Lied hat durchaus auch für Haarmanns Bekanntheit gesorgt.

Die Gerüchte scheinen sich zu bestätigen, als Kinder in der Leine Menschenknochen finden. Die Suchaktion, die darauf folgt, bringt noch weitere Knochenfunde hervor. Der Verdacht fällt schnell auf Haarmann, der schon früher strafrechtlich aufgefallen war. Aber durch seine Hilfe bei der Arbeit der Kriminalpolizei mit Insidern besitzt er einen Sonderstatus, der ihn schon zuvor vor einigen Untersuchungen bewahrt hat. Bei einem „Kollegen“ drückt man schließlich eher mal beide Augen zu. Die Mitschuld der Justiz, in der sowieso schon brisanten Geschichte, wird auch später noch für Kritik sorgen.

Durch einen Zufall konnte man Haarmann schließlich allerdings doch kurz vor der Verübung eines weiteren Mordes fassen. Einer Hausdurchsuchung stand nichts mehr im Weg. An Wänden, Decken und auf dem Feldbett in dem kleinen Raum fanden sich Blutspuren mehrerer Opfer. In der Kleidung, mit der Haarmann handelte, waren zudem die Initialen einiger Opfer eingestickt.

27 Morde wurden von der Staatsanwaltschaft daraufhin angeklagt.

19. Dezember 1924, 10 Uhr in einem überhitzten Schwurgerichtssaal in Hannover: Das Urteil gegen Friedrich Heinrich Karl Haarmann und seinem Mitangeklagten Hans Grans wird verlesen. Er wird wegen 24-fachen Mordes zum Tode verurteilt.

Am 15. April 1925 wird das Urteil vollstreckt. Alle großen Zeitungen Berlins, der linksliberalen und rechtsradikalen Presse berichten über das Verfahren. Der Täter selbst wird zu einer Symbolfigur.

Die rechte und konservative Presse nutzt den Fall, um gegen Homosexuelle und die Regierung zu hetzen. Die hatte an dem Beginn ihres Bestehens über eine Reform des Strafrechts gesprochen, in der unter anderem die Todesstrafe abgeschafft und Homosexualität straffrei werden sollte. Durch den Fall Haarmann bekamen die Gegner der Strafrechtsreform Rückenwind.

Nach dem Urteil ließ die Regierung ihre Pläne auch deshalb schnell fallen. Die Folgen kann man in der Geschichte nachzeichnen:

Der §175 kriminalisierte Homosexualität in der DDR bis 1968, in der BRD bis 1994.

Die Todesstrafe wurde 1949 in der BRD abgeschafft, in der DDR kam es 1981 zur letzten Hinrichtung. 1987 wurde sie auch dort offiziell aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

Meine Quarantäne ist vorbei, aber den Film über Haarmann „Der Totmacher“ sehe ich mir trotzdem an.

-Elsa